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Integrierte Versorgung

Die nach §140a SGB V integrierten Versorgungsverträge und Strukturen benötigen die elektronische Kommunikation

In der integrierten Versorgung werden die Sektoren Ambulant, Stationär und Nachsorge übergeordnet zusammengeschlossen, um Behandlungsprozesse aufeinander abzustimmen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und den Patienten besser zu informieren und einzubeziehen.

Wichtigste Grundlage für die Zusammenarbeit ist ein schneller Informationsfluß vom Hausarzt zum Facharzt, in die Klinik und weiter zur Reha-Einrichtung und wieder zurück.
Die Nutzung von EDV für die Datenübertragung erleichtert die integrierte Versorgung erheblich. Informationen können auf elektronischem Wege schnell und einfach dokumen-
tiert und sicher ausgetauscht werden. Das spart Zeit und Geld.

Der Schlüssel zur erfolgreichen Therapie liegt also in der optimierten Datenverfüg-
barkeit. Als erfahrener Dienstleister im Gesundheitswesen verfügen wir über Produkte
und Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen.

 
 
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